Warum
ist die Abgabe von Arzneimitteln durch die Apotheke so sicher?
Arzneimittel für die ambulante
Versorgung dürfen in Deutschland nur durch qualifiziertes Personal in der
Apotheke abgegeben werden. Hinter
dem Ladentisch einer deutschen apotheke darf also nur ein(e)
Pharmazeutisch-Technische(r) Assistent(in), Apotheker(in) oder
Pharmazie-Ingenieur(in) stehen. Dies sichert ein hohes Maß an Kompetenz.
So kann jedes eingereichte Rezept gewissenhaft überprüft werden.
Während der Öffnungszeiten einer
deutschen Apotheke muss immer ein(e) Apotheker(in) oder
Pharmazie-Ingenieur(in), also jemand mit einer abgeschlossenen
Hochschulausbildung in einem pharmazeutischen Beruf, anwesend sein. Somit ist
sichergestellt, dass Patienten zu jeder Zeit kompetent und individuell beraten
werden können.
Patienten besuchen oft mehrere verschiedene
Fachärzte und lösen dann aber die erhaltenen Rezepte in der
gleichen Apotheke ein. So bemerkt
der Apotheker oftmals eher Wechselwirkungen zwischen den verschriebenen
Medikamenten als der einzelne Facharzt.
Viele Patienten holen ihre Arzneimittel
regelmäßig in derselben Apotheke. Somit weiß das
Apothekenpersonal über chronische Erkrankungen und die ständige
Einnahme von Arzneimitteln Bescheid und kann Wechselwirkungen und
Kontraindikationen bei anderen verschriebenen Arzneimitteln rechtzeitig
erkennen.
Wussten Sie zum Beispiel, dass in der apotheke am brauhof am Ende eines jeden Tages alle Rezepte
des Tages noch einmal auf die Richtigkeit der Abgabe überprüft
werden? Sollte also tatsächlich einmal ein Fehler unterlaufen, kann dieser
noch am selben Tag bemerkt und sofort durch persönliche Kontaktaufnahme
korrigiert werden.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen darf jeder
Apotheker in Deutschland maximal eine Apotheke besitzen. Denn nur durch die
Anwesenheit in seiner Apotheke ist er in der Lage, die Arzneimittelsicherheit
zu garantieren. Der Inhaber einer Apotheke ist verantwortlich und haftbar
für alles, was in seiner Apotheke geschieht.